Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Dies ist keine rechtlich beglaubigte Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die niederländische Kopie ist die einzig gültige Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SportstarZ.) Klicken Sie hier für die niederländische Version

  • 1. Definitionen
  • 1.1 In den nachstehend aufgeführten Bedingungen bedeutet der Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“:
  • 1.2 „Teilnehmer“: natürliche Person, die gemäß der Vereinbarung zwischen SportstarZ und dem Kunden an den Aktivitäten teilnimmt oder die Dienste von SportstarZ in Anspruch nimmt.
  • 1.3 „Registrierungsformular“: Registrierungsformular, das Teil der SportstarZ-Website oder ein direkter Link ist.
  • 1.4 „Kunde“: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit SportstarZ abschließt. 1.5 „Vereinbarung“: Eine Vereinbarung zwischen SportstarZ und dem Kunden, die sich auf eine oder mehrere von SportstarZ zum Nutzen eines Teilnehmers bereitgestellte (n) Dienstleistung (en) bezieht.
  • 1.6 „Summe“: Der Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer (Ohne Stornoversicherung) der für die von SportstarZ gemäß dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen zu zahlen ist.
  • 1.7 „SportstarZ“: Eingetragener Markenname: SportstarZ mit Sitz in Noordwijkerhout (NL), nachstehend „SportstarZ“.
  • 1.8 „Sportcamp“ das Produkt von SportstarZ.
  • 1.9 „Fahrradverleih“ natürliche oder juristische Person, die Leihfahrräder mietet / gibt.

 

  • 2. Geltung der Bedingungen
  • 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von SportstarZ angebotenen Dienstleistungen und Auftragsbestätigungen sowie für alle Vereinbarungen, die mit diesen verbunden sind oder sich daraus ergeben.
  • 2.2 SportstarZ lehnt es ab, allgemeine (oder spezielle) Bedingungen oder Bestimmungen des Kunden als anwendbar zu akzeptieren.
  • 2.3 Abweichungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Form gelten nur, wenn SportstarZ ihnen schriftlich zugestimmt hat.
  • 2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Begriffsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Begriffsbestimmungen im Vertrag ist letzteres maßgebend. 2.5 Sollte sich herausstellen, dass eine der Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar oder rechtswidrig ist oder gegen die Zivilordnung verstößt, wird nur diese Definition als nichtig betrachtet, während alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam bleiben .

 

  • 3. Einigung erzielen
  • 3.1 Alle Angebote von SportstarZ sind freibleibend und auf die zur Verfügung stehende Kapazität begrenzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • 3.2 Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Kunde das Anmeldeformular an SportstarZ zurückgeschickt hat. Abonnements, die über das Internet getätigt werden, beziehen sich auf einen Fernabsatzvertrag und haben daher eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer der Kunde ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Die Benachrichtigung muss jedoch schriftlich erfolgen.
  • 3.3 Abonnements werden in der Reihenfolge der ersten Zahlung bearbeitet. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird die Zahlung nicht bearbeitet.

 

  • 4. Bezahlung
  • 4.1 Die Anzahlung (= 45% der Gesamtsumme) sollte so bald wie möglich nach Erhalt des SportstarZ-Reservierungsgutscheins erfolgen. Die Zahlung der zweiten Frist (55% des Betrags) sollte mindestens 45 Tage vor dem ersten Lagertag erfolgen.
  • 4.2 Bei Reservierungen an oder innerhalb von 45 Tagen vor dem ersten Camptag muss der gesamte Betrag innerhalb von 7 Tagen und mindestens vor dem ersten Camptag nach Erhalt des SportstarZ-Reservierungsgutscheins bezahlt werden.
  • 4.3 Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Betrages nicht innerhalb der angemessenen Frist, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass hierfür ein Nachweis erforderlich ist.
  • 4.4 Sollte die Zahlung des vereinbarten Betrags nicht innerhalb der angemessenen Frist erfolgen, behält sich SportstarZ das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde haftet für die Stornogebühr.
  • 4.5 Gruppenpakete: Die verbrauchte Energie auf Basis der Zählerstände wird an den Hauptmieter weitergegeben.

 

  • 5. Anweisungen, Verhaltensregeln
  • 5.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle angemessenen Anweisungen von SportstarZ zu befolgen, um den Vertrag erfolgreich umzusetzen. Darüber hinaus hat der Teilnehmer die von SportstarZ vereinbarungsgemäß festgelegten Verhaltensregeln während seines Aufenthalts in der Unterkunft zu beachten.
  •  5.2 Ein Teilnehmer, der Unannehmlichkeiten oder Störungen in einem Maße verursacht oder verursachen könnte, dass die erfolgreiche Durchführung des Vertrags erschwert wird, kann von SportstarZ ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer haftet für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden.
  • 5.3 Falls SportstarZ von einem Teilnehmer erwartet, dass er Unannehmlichkeiten oder Störungen verursacht, so dass die erfolgreiche Durchführung des Vertrags erschwert wird, behält sich SportstarZ das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
  • 5.4 Die Teilnehmer gestatten, dass die Mitarbeiter von SportstarZ während der Camps Fotos mit möglicherweise erkennbaren Bildern einzelner Teilnehmer machen. SportstarZ darf diese Bilder in Zeitschriften, Broschüren, Postern, auf unserer Website usw. verwenden. Siehe auch Artikel 14.
  • 5.5 Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen: das Sportcamp nicht ohne Aufsicht verlassen oder Alkohol trinken. Rauchen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern gestattet.

 

  • 6. Haftung von SportstarZ
  • 6.1 Alle Gepäckstücke und sonstigen persönlichen Gegenstände bleiben jederzeit in der Verantwortung des Teilnehmers. SportstarZ übernimmt keine Verantwortung für Schäden an (wertvollen) Gepäckstücken und / oder anderen persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, die durch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung beim Personal von SportstarZ hinterlegt wurden, es sei denn, SportstarZ hat diese vorsätzlich verursacht oder begangen. 6.2 SportstarZ übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die zu einem Anspruch eines Dritten auf Schadensersatz gegen die Reise- und Unfall- oder Haftpflichtversicherung Dritter führen, der mit SportstarZ an der Durchführung des Vertrages beteiligt ist.
  • 6.3 SportstarZ übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die durch den Transport des Teilnehmers verursacht wurden, außer im Falle eines individuellen Transports durch SportstarZ oder in Fällen von Schäden, die vorsätzlich von SportstarZ verursacht oder begangen wurden. Der Kunde / Teilnehmer muss sich direkt an den beteiligten Spediteur wenden. SportstarZ gibt auf Anfrage des Kunden oder Teilnehmers den Namen des betreffenden Spediteurs bekannt.
  • 6.4 SporstarZ übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Leihrädern, die durch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung verursacht wurden. Der Kunde / Teilnehmer haftet gesamtschuldnerisch für eventuelle Schäden an durch SportstarZ gemieteten Fahrrädern. 6.5 Die Haftung von SportstarZ ist unter Beachtung aller in den Absätzen 6.1 – 6.4 genannten Bedingungen auf den Betrag begrenzt, der durch die Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann.
  • 6.6 Der Teilnehmer ist jederzeit für Ernährung und Medikamente verantwortlich.

 

  • 7. Haftung des Kunden
  • 7.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die SportstarZ und / oder Dritten als direkte oder indirekte Folge von Handlungen des Kunden / Teilnehmers entstehen, die nicht den Verhaltensregeln entsprechen.
  • 7.2 Der Kunde stellt SportstarZ von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der vertragsgemäßen missbräuchlichen Nutzung von Einrichtungen und / oder Dienstleistungen des Teilnehmers ergeben.

 

  • 8. Umstände außerhalb der Kontrolle / Änderungen / Aufhebung SportstarZ
  • 8.1 Wenn SportstarZ aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle liegen, nicht oder nur teilweise in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist SportstarZ berechtigt, eine gleichwertige Alternative (nach seinem Ermessen) anzubieten oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben. SportstarZ kann dies ohne das Recht auf Ansprüche von Kunden oder gerichtliche Intervention tun.

 

  • 9. Stornierung durch den Kunden
  • 9.1 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen; Das Datum des Poststempels dient als Referenzdatum und wird gemäß der Definition in Absatz 2 dieses Artikels verwendet.
  • 9.2 Im Falle einer Kündigung des Vertrages hat der Teilnehmer neben eventuellen Reservierungs- und Nebenkosten folgende Beträge zu zahlen: • Bis zu 45 Tagen vor Beginn – die Anzahlung, 55% der Gesamtsumme; • Ab dem 45. Tag (einschließlich) bis zum 20. Tag vor Beginn – 75% der Gesamtsumme; • Ab dem 20. Tag (einschließlich) bis zum Tag des Beginns oder später 100% des Gesamtbetrags
  • 9.3 Im Falle einer Stornierung ist der Teilnehmer berechtigt, einen Ersatz zu finden. In diesem Fall werden Verwaltungskosten in Höhe von € 25, – berechnet.

 

  • 10. Fundsachen
  • 10.1 Fundsachen werden von SportstarZ drei Wochen nach Ende eines Lagers aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist SportstarZ berechtigt, diese Gegenstände auszuhändigen.

 

  • 11. Teilnehmerversicherung
  • 11.1 Der Kunde und / oder Teilnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Reise eine Reise- und Unfallversicherung mit Sportschutz abzuschließen.
  • 11.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die persönlichen Daten und die gewünschte Reise- und / oder Reiserücktrittsversicherung auf dem Reservierungsgutschein – Versicherungssumme – gemäß den Angaben auf dem Registrierungsformular zu überprüfen. SportstarZ übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Mängel an der Reservierungsbestätigung – Summenversicherung.

 

  • 12. Fahrrad (Verleih)
  • 12.1 Der Teilnehmer benutzt das Fahrrad auf normale, vernünftige Weise.
  • 12.2 Stellen Sie Ihr Fahrrad immer an einem Platz ab, an dem es abgestellt werden kann, und schließen Sie es mit einer Kette ab.
  • 12.3 Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für eventuelle Bußgelder oder gerichtliche Kosten, die ihm während der Mietdauer entstehen, und trägt diese.
  • 12.4 Das Fahrrad darf nicht in Bereichen verwendet werden, die nicht für Fahrräder wie Treppen, Pisten, Multisport-Strecken usw. bestimmt sind.
  • 12.5 Bei Verlust, Diebstahl, Unfall oder sonstigen damit zusammenhängenden Ereignissen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Fahrradverleih und SportstarZ innerhalb von 2 Stunden zu informieren und nach Möglichkeit eine Kopie der polizeilichen Erklärung wegen Diebstahls oder Straftat auszuhändigen.
  • 12.7 Verstößt der Teilnehmer gegen die vorstehenden Bedingungen, hat er folgende Beträge zu zahlen: Bei unsachgemäßer Benutzung des Fahrrades entstehen Diebstahlsschäden in Höhe von € 400, -. Bei Verlust oder Beschädigung von geliehenen Befestigungsanlagen, Schlüsseln oder Schlössern zwischen € 50, – und € 400, – je nach tatsächlich festgestelltem Schaden. Im Falle einer Beschädigung des Fahrrades beträgt der Höchstbetrag € 400, -, entsprechend dem tatsächlich festgestellten Schaden.
  • 12.8 Der Teilnehmer gibt an, die Grundprinzipien des Fahrradfahrens zu kennen und sich der mit solchen Aktivitäten verbundenen Risiken bewusst zu sein. Der Teilnehmer ist in jeder Situation für seine / ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten für die damit verbundenen Aktivitäten verantwortlich, einschließlich möglicher Probleme aufgrund von Krankheiten, Medikamenten oder Krankheitsentgelt bei einer Krankheit, an der er / sie / ihre Sicherheit leidet.
  • 12.9 SportstarZ sowie der Fahrradverleih sind nicht verantwortlich für den Ersatz von Schäden infolge von Unfällen oder Schäden, einschließlich normaler und unsachgemäßer Verwendung der Fahrräder oder Schäden an Personen oder Sachen Dritter oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während des Mietzeitraum.

 

  • 13. Paintball für Kinder
  • 13.1 Paintball für Kinder ist für Kinder ab 8 Jahren geeignet.
  • 13.2 Auf dem Spielfeld ist es für jeden Teilnehmer obligatorisch, immer seine Maske zu tragen, auch wenn es Probleme mit dieser Maske gibt.
  • 13.3 Es wird nicht auf Personen geschossen, die gegen die Regeln keine Maske tragen.
  • 13.4 Probleme mit der Maske sollten mit Hilfe eines Lehrers außerhalb des Spielfelds gelöst werden.
  • 13.5 Waffen sind nur auf dem Spielfeld oder an der Waffenausgabestelle erlaubt.
  • 13.6 Es ist verboten, Ihre Waffe um den Waffenverteilungspunkt herum zu laden oder zu schießen.
  • 13.7 Das Laden oder Schießen Ihrer Waffe außerhalb des Spielfeldes ist verboten.
  • 13.8 Nach dem deutlich hörbaren Endsignal dürfen die Teilnehmer nicht mehr weiter schießen.
  • 13.9 Im Umkreis von 5 Metern wird nicht aufeinander geschossen.
  • 13.10 Probleme mit der Waffe sollten direkt dem Ausbilder gemeldet werden.
  • 13.11 Die Teilnehmer sind für angemessene Kleidung und Schuhe verantwortlich. Schutzkleidung kann zusätzlich gemietet werden, garantiert jedoch nicht, dass die Teilnehmer absolut sauber bleiben.
  • 13.12 Der Teilnehmer spielt während des gesamten Spiels auf eigenes Risiko.
  • 13.13 Während des Spiels überwacht ein Erwachsener das Spielfeld.
  • 13.14 SportstarZ, Guest house ‘t Uilenest und Party-Alarm übernehmen keine Verantwortung für Verletzungen durch Paintballspielen für Kinder.

 

  • 14. WinnerCam.
  • 14.1 Klicken Sie hier für die allgemeinen Bedingungen der WinnerCam

 

  • 15. Flugreisen
  • 15.1 Bei Buchung des Sportcamps inklusive Flug gelten die Allgemeinen Transportbedingungen der Fluggesellschaft.
  • 15.2 SportstarZ ist niemals verantwortlich für Verspätungen oder Annullierungen des Fluges. 16. Verspätungen (öffentlicher) Verkehr

 

  • 16.1 Ist aufgrund von Umständen, die außerhalb der eigenen Kontrolle liegen, wie Staus auf der Straße, auf See oder in der Luft, Streiks oder Wetterbedingungen, Verspätungen und nachfolgende (öffentliche) Transporte, keine Haftung von SportstarZ für die entstehenden Kosten möglich davon.
  • 16.2 Bei Verzögerungen gemäß Artikel 16.1 behält sich SportstarZ das Recht vor, das Programm zu ändern. Es erfolgt keine Rückerstattung.

 

  • 17. Gewährleistungsausschluss Merchandise-Artikel.
  • 17.1 Bei normaler Verwendung und Wartung gewährt SportstarZ 6 Monate Garantie auf Warenbestandteile wegen Material- und Herstellungsfehlern. Verschleiß durch starke Beanspruchung fällt nicht unter die Garantie. Porto oder Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

  • 18. Anwendbares Recht, Auslegung und Streitigkeiten.
  • 18.1 Für den Vertrag und alle daraus abgeleiteten Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  • 18.2 Dies ist keine rechtlich beglaubigte Übersetzung. Die niederländische Kopie ist die einzig gültige Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SportstarZ
  • 18.3 Alle Streitigkeiten, die zwischen Parteien aus dem Vertrag oder den daraus abgeleiteten Verträgen entstehen könnten, werden von einem bevollmächtigten Richter des Gerichts in Den Haag (NL) behandelt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 30-09-2019.