Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Dies ist keine rechtlich beglaubigte Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die niederländische Kopie ist die einzig gültige Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SportstarZ.) Klicken Sie hier für die niederländische Version

  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SPORTSTARZ AQUATICS
    1. Begriffsbestimmungen

    1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten folgende Definitionen:
    1.2 „Teilnehmer“: die natürliche Person, die gemäß dem Vertrag zwischen SportstarZ Aquatics VOF und dem Auftraggeber als Teilnehmer die Dienstleistungen von SportstarZ Aquatics in Anspruch nimmt.
    1.3 „Anmeldeformular“: das Formular, das Bestandteil der Website von SportstarZ Aquatics oder einer direkt verlinkten Seite ist.
    1.4 „Auftraggeber“: die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit SportstarZ Aquatics abschließt und die AGB von SportstarZ Aquatics akzeptiert hat. Der Auftraggeber muss volljährig sein.
    1.5 „Vertrag“: ein Vertrag zwischen SportstarZ Aquatics und dem Auftraggeber über eine oder mehrere Dienstleistungen, die von SportstarZ Aquatics zugunsten des Auftraggebers und Teilnehmers erbracht werden.
    1.6 „Reisepreis“: der Gesamtbetrag der von SportstarZ Aquatics gemäß dem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ohne eine eventuell gewünschte flexible Stornierungsregelung.
    1.7 SportstarZ Aquatics, bekannt unter dem Handelsnamen SportstarZ Aquatics VOF mit Sitz in Hoogerheide (NL), nachfolgend „SportstarZ Aquatics“ genannt.
    1.8 „Sportcamp“: das Produkt von SportstarZ Aquatics.
    1.9 „Fahrradvermieter“: die natürliche oder juristische Person, die für die Vermietung oder Leihe von Fahrrädern verantwortlich ist.

     

    1. Geltungsbereich

    2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und daraus resultierenden oder damit zusammenhängenden Verträge oder Zusatzvereinbarungen von SportstarZ Aquatics.
    2.2 Die Geltung etwaiger allgemeiner (oder spezieller) Bedingungen des Auftraggebers wird von SportstarZ Aquatics ausdrücklich ausgeschlossen.
    2.3 Abweichungen oder Ergänzungen jeglicher Art zum Vertrag oder zu diesen AGB gelten nur, wenn SportstarZ Aquatics diesen schriftlich zugestimmt hat.
    2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen des Vertrags haben letztere Vorrang.
    2.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder geltendes Recht verstoßen, gilt nur diese Bestimmung als nichtig; die übrigen Bestimmungen bleiben vollständig wirksam.

     

    1. Vertragsabschluss

    3.1 Alle Angebote von SportstarZ Aquatics sind unverbindlich und abhängig von der verfügbaren Kapazität, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und übermittelt hat oder schriftlich (z. B. per E-Mail) dem schriftlichen Angebot zugestimmt hat. Bei Online-Anmeldung gilt ein Widerrufsrecht von 7 Tagen gemäß Fernabsatzgesetz. Innerhalb dieser Frist kann die Anmeldung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
    3.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs der ersten Rate bearbeitet. Ist die maximale Teilnehmerzahl für das betreffende Sportcamp erreicht, wird die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt.

     

    1. Zahlung

    4.1 Eine Anzahlung in Höhe von 45 % des Reisepreises ist unmittelbar nach Erhalt der Reservierungsbestätigung von SportstarZ Aquatics zu leisten. Die zweite Zahlung in Höhe von 55 % des Reisepreises muss spätestens 45 Tage vor Beginn des Sportcamps erfolgen.
    4.2 Bei einer Buchung weniger als 45 Tage vor Beginn des Sportcamps ist der gesamte Betrag innerhalb von 7 Tagen, jedoch spätestens vor Beginn des Camps, nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu zahlen.
    4.3 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht ganz oder teilweise, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
    4.4 Bei Zahlungsverzug behält sich SportstarZ Aquatics das Recht vor, den Vertrag zu stornieren. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für die anfallenden Stornierungskosten.

     

    1. Verhaltensregeln und Anweisungen

    5.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle zumutbaren Anweisungen von SportstarZ Aquatics zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags zu befolgen. Zudem sind die Verhaltensregeln zu respektieren, die SportstarZ Aquatics während des Aufenthalts in den Unterkünften im Rahmen des Vertrags erwartet.
    5.2 Teilnehmer, die eine erhebliche Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen könnten, sodass die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigt wird, können von der (weiteren) Teilnahme am Camp ausgeschlossen werden. Alle daraus entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
    5.3 Wenn SportstarZ Aquatics erwartet, dass ein Teilnehmer eine Störung, Belästigung oder Beeinträchtigung verursachen könnte, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erheblich erschwert, kann SportstarZ Aquatics den Vertrag stornieren.
    5.4 Der Teilnehmer (bei Minderjährigen der Auftraggeber) erklärt sich damit einverstanden, dass während des Sportcamps durch das Personal von SportstarZ Aquatics Fotos und/oder Videos gemacht werden können, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist. SportstarZ Aquatics darf diese Aufnahmen für Fachzeitschriften, Magazine, Werbezwecke usw. verwenden. Siehe auch Artikel 14.
    5.5 Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, das Sportcamp ohne Begleitung zu verlassen.

    1. Haftung von SportstarZ Aquatics
      6.1 Alle Gepäckstücke und persönlichen Gegenstände verbleiben jederzeit auf Risiko des Teilnehmers/Auftraggebers. SportstarZ Aquatics übernimmt – mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens SportstarZ Aquatics verursacht wurden – keine Haftung für Schäden an (wertvollen) Gegenständen, Gepäck oder anderen persönlichen Eigentümern des Teilnehmers, unabhängig davon, ob diese dem Personal von SportstarZ Aquatics zur Aufbewahrung übergeben wurden, infolge von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung.
      6.2 SportstarZ Aquatics übernimmt keine Haftung für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen einer Reise- oder Unfallversicherung oder über Haftpflichtversicherungen Dritter besteht, die von SportstarZ Aquatics im Rahmen der Vertragserfüllung einbezogen wurden.
      6.3 SportstarZ Aquatics übernimmt – mit Ausnahme von individueller Beförderung durch SportstarZ Aquatics selbst oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für die Beförderung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss sich in solchen Fällen an das jeweilige Transportunternehmen wenden. Auf Anfrage stellt SportstarZ Aquatics dem Teilnehmer/Auftraggeber den Namen des betreffenden Transportunternehmens zur Verfügung.
      6.4 SportstarZ Aquatics übernimmt keine Haftung für Schäden an gemieteten Fahrrädern infolge von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für etwaige Schäden an über SportstarZ Aquatics gemieteten Fahrrädern.
      6.5 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist jede Haftung von SportstarZ Aquatics auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
      6.6 Der Teilnehmer/Auftraggeber bleibt jederzeit selbst verantwortlich für die Einhaltung von Diäten und die Einnahme von Medikamenten.
    2. Haftung des Auftraggebers
      7.1 Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die SportstarZ Aquatics und/oder Dritten unmittelbar oder mittelbar durch ein zurechenbares Versäumnis – einschließlich der Nichtbeachtung der Verhaltensregeln – des Teilnehmers entstehen oder entstehen werden.
      7.2 Der Auftraggeber stellt SportstarZ Aquatics von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, die aus der Nutzung von Einrichtungen und/oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer im Rahmen des Vertrags entstehen oder damit zusammenhängen.
      7.3 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die korrekte Übermittlung von Namen, Geburtsdaten und Passdaten. Wird dem Teilnehmer oder Mitreisenden aufgrund abweichender Angaben die Einreise oder der Check-in verweigert, kann SportstarZ Aquatics hierfür nicht haftbar gemacht werden.
    3. Höhere Gewalt / Änderung / Stornierung durch SportstarZ Aquatics
      8.1 Sollte SportstarZ Aquatics aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise daran gehindert sein, eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, ist SportstarZ Aquatics berechtigt, nach eigenem Ermessen eine gleichwertige Alternative anzubieten oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber besteht.
      8.2 Als höhere Gewalt im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels gelten auch unzureichende Anmeldungen für eine Reise.
      8.3 SportstarZ Aquatics haftet niemals für entstandene Transportkosten, wenn der Vertrag aufgelöst wird.
      8.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf (irgendeine) Schadensersatzleistung, wenn SportstarZ Aquatics oder der Auftraggeber die Reise aufgrund von Terrorismus, Naturkatastrophen, negativer Reiseempfehlung, ansteckenden Krankheiten oder Streiks absagen muss.
    4. Stornierung durch den Auftraggeber
      9.1 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, wobei das Datum des Poststempels als maßgeblich für die Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels gilt.
      9.2 Bei Stornierung eines Vertrags schuldet der Auftraggeber neben eventuell anfallenden Reservierungs- und sonstigen Kosten folgende Stornierungsgebühren:
      • Bei Stornierung bis 45 Tage vor Abreise: die Anzahlung
      • Bei Stornierung zwischen dem 45. und 20. Tag vor Abreise: 75 % des Reisepreises
      • Bei Stornierung innerhalb von 20 Tagen vor Abreise: 100 % des Reisepreises
      9.3 Im Falle einer Stornierung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25 erhoben.
    5. Fundsachen
      10.1 Fundsachen werden nach Abschluss einer Reise noch drei Wochen lang von SportstarZ Aquatics aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist SportstarZ Aquatics berechtigt, diese Gegenstände weiterzugeben oder zu entsorgen.
    6. Versicherung des Teilnehmers
      11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Teilnehmer eine gültige Reise- und Unfallversicherung mit Sportdeckung für die gesamte Dauer des Sportcamps abzuschließen. Diese Versicherung muss mindestens die Kosten für medizinische Versorgung, Unfälle, Rückführung und Hilfeleistungen abdecken.
      11.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Überprüfung der Buchungsbestätigung, Rechnung und Versicherungspolice auf Richtigkeit der persönlichen Daten und ob die gewünschte Reise- und/oder Stornoversicherung gemäß den Angaben im Anmeldeformular abgeschlossen wurde. SportstarZ Aquatics übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler in diesen Dokumenten.
      11.3 Teilnehmer aus anderen EU-Ländern müssen über eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verfügen, die ihnen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung gewährt. Niederländische Teilnehmer haben diese Karte in der Regel in ihrer Krankenversicherungskarte integriert.
      11.4 SportstarZ Aquatics behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern, wenn zu Beginn des Camps kein Nachweis über eine gültige Versicherung und/oder EHIC vorgelegt werden kann.
    7. Fahrrad (Miete)

    12.1 Der Teilnehmer nutzt das Fahrrad stets auf normale und korrekte Weise.
    12.2 Das Fahrrad ist an geeigneten Orten zu parken und mit einem Kettenschloss zu sichern.
    12.3 Der Teilnehmer/Auftraggeber ist verantwortlich für und übernimmt die Zahlung etwaiger Bußgelder und Rechtskosten, die während der Mietdauer durch den Teilnehmer verursacht werden.
    12.4 Der Teilnehmer nutzt das Fahrrad nicht unter Bedingungen oder in Bereichen, die für die Nutzung ungeeignet sind, wie z. B. Treppen, Steigungen, Multisportflächen usw.
    12.5 Im Falle von Verlust, Diebstahl, Unfall oder anderen relevanten Ereignissen muss der Teilnehmer den Fahrradverleiher und SportstarZ Aquatics innerhalb von 2 Stunden informieren und gegebenenfalls eine Kopie einer relevanten Erklärung oder einer polizeilichen Anzeige über Verlust oder Diebstahl vorlegen.
    12.6 Der Teilnehmer gibt das gemietete Material in demselben Zustand zurück, in dem es empfangen wurde.
    12.7 Gegebenenfalls sind vom Teilnehmer/Auftraggeber folgende Sanktionen zu zahlen:

    • Bei unbefugter Nutzung des Fahrrads, die zu Verlust durch Diebstahl führt: 400 Euro.
    • Bei Verlust oder Beschädigung von Diebstahlsicherungen, Schlüsseln oder Schlössern: zwischen 35 und 400 Euro, abhängig vom Wert des Zubehörs.
    • Bei Schäden: maximal 400 Euro, abhängig vom tatsächlichen Schaden.

    12.8 Wenn der Transport während des Sportcamps (teilweise) per Fahrrad erfolgt, erklärt der Auftraggeber, dass der Teilnehmer über grundlegende Fahrradfahrkenntnisse verfügt. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist in jedem Fall allein verantwortlich für seine/ihre Eignung für die betreffenden Aktivitäten, sowohl körperlich als auch geistig, einschließlich etwaiger Einschränkungen durch Krankheit, Medikamente oder Behinderungen, die seine/ihre Sicherheit beeinträchtigen könnten.
    12.9 Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich.
    12.10 Weder der Fahrradverleiher noch SportstarZ Aquatics haften für Schäden, die durch Unfälle, Folgen oder Schäden verursacht werden, einschließlich normaler oder missbräuchlicher Nutzung der Fahrräder, Schäden an Dritten oder deren Eigentum oder Verlust persönlicher Gegenstände des Kunden während der Mietdauer.

     

    1. Paintball (für Kinder)

    13.1 Kinderpaintball kann ab einem Alter von 8 Jahren gespielt werden.
    13.2 Die Maske muss während des gesamten Spiels im Spielfeld getragen werden – auch bei Problemen mit der Maske.
    13.3 Es darf nicht auf Personen geschossen werden, die entgegen der Regeln keine Maske tragen.
    13.4 Probleme mit der Maske dürfen nicht selbst behoben, sondern müssen sofort dem Spielleiter gemeldet werden.
    13.5 Das Spielfeld darf nur über den speziell dafür vorgesehenen Eingang mit der Waffenausgabe verlassen werden.
    13.6 In der Waffenausgabe darf keinesfalls geladen oder geschossen werden.
    13.7 Außerhalb des Spielfelds darf keinesfalls geladen oder geschossen werden.
    13.8 Nach dem deutlich hörbaren Endsignal ist das Schießen sofort einzustellen.
    13.9 Es ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten, bevor auf jemanden geschossen wird.
    13.10 Probleme mit der Waffe sind sofort Herrn C. Swanen, Herrn R. van Gastel oder einer von ihnen benannten Person zu melden.
    13.11 Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für angemessene Kleidung und Schuhe. Ein Overall kann optional gemietet werden, bietet jedoch keinen vollständigen Schutz vor Verschmutzung.
    13.12 Das gesamte Spiel erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers/Auftraggebers.
    13.13 Während des Spiels begleitet mindestens ein Erwachsener die Gruppe im Wald zur Punkteerfassung. Der Spielleiter steht am Eingang des Spielfelds zur Verfügung für Probleme mit Masken/Waffen und andere dringende Angelegenheiten.
    13.14 SportstarZ Aquatics, Kampeerboerderij ’t Uilenest und Party-alarm haften nicht für Verletzungen jeglicher Art, die durch das Kinderpaintballspiel entstehen.

     

    1. WinnerCam (Videoanalyse)

    14.1 Klicken Sie hier für die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von WinnerCam.

     

    1. Lufttransport

    15.1 Wenn das Sportcamp inklusive Flugreise gebucht wurde, gelten auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
    15.2 SportstarZ Aquatics kann in keinem Fall für Verspätungen oder Annullierungen des Fluges sowie für eine Verweigerung des Einstiegs durch die Fluggesellschaft haftbar gemacht werden.

     

    1. Verspätungen im (öffentlichen) Verkehr

    16.1 Bei höherer Gewalt, wie z. B. Verkehrsstörungen, Streiks oder Wetterbedingungen, die zu Verspätungen führen und eine Weiterreise unmöglich machen, kann SportstarZ Aquatics nicht für daraus resultierende Kosten haftbar gemacht werden.
    16.2 Bei solchen Verspätungen behält sich SportstarZ Aquatics das Recht vor, das Programm anzupassen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

     

    1. Garantiebedingungen für Merchandise-Artikel

    17.1 SportstarZ Aquatics gewährt bei normalem Gebrauch und Wartung eine Garantie von 6 Monaten auf Material- und Konstruktionsfehler ihrer Merchandise-Produkte. Abnutzung durch intensiven Gebrauch fällt nicht unter die Garantie. Etwaige Porto- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

     

    1. Flexible Stornierungsregelung

    18.1 Der Auftraggeber hat bei der Anmeldung die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von 5,5 % des Reisepreises die Flexible Stornierungsregelung zu nutzen.
    18.2 Diese Regelung bietet Anspruch auf 100 % Rückerstattung der Campkosten (ohne Buchungsgebühren und Aufpreis für die Regelung) bei Stornierung aufgrund von:

    • Krankheit oder Unfall des Teilnehmers (mit ärztlichem Attest),
    • Tod eines direkten Familienmitglieds (1. oder 2. Grades),
    • Schwerer Krankheit oder lebensbedrohlicher Situation eines Familienmitglieds (1. oder 2. Grades),
    • Unfall oder Krankenhausaufenthalt eines Familienmitglieds (1. oder 2. Grades).

    18.3 Die Stornierung muss schriftlich und mit relevanten Nachweisen innerhalb von 5 Werktagen nach Eintritt der Situation gemeldet werden.
    18.4 Die Regelung ist nur gültig, wenn sie bei der Anmeldung ausgewählt und bezahlt wurde.
    18.5 Diese Regelung ist keine Versicherung, sondern ein kommerzieller Service von SportstarZ Aquatics. Es handelt sich nicht um eine Versicherungspolice oder um die Vermittlung durch einen Versicherer.
    18.6 Die Standard-Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 9 gelten weiterhin für Teilnehmer, die diese Regelung nicht nutzen.
    18.7 SportstarZ Aquatics behält sich das Recht vor, auf Grundlage der vorgelegten Informationen zu entscheiden, ob eine Situation als schwerwiegend eingestuft wird. Diese Entscheidung ist bindend und wird nicht weiter erläutert.

     

    1. Anwendbares Recht, Auslegung und Streitigkeiten

    19.1 Auf die Vereinbarung und alle daraus resultierenden Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
    19.2 Die (englische) Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms and Conditions“) dient nur zur Information und hat keine rechtliche Gültigkeit; die niederländische Version hat stets Vorrang.
    19.3 Die (deutsche) Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) dient nur zur Information und hat keine rechtliche Gültigkeit; die niederländische Version hat stets Vorrang.
    19.4 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung oder daraus resultierenden Verträgen ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Bergen op Zoom entschieden.

    Version vom 30.09.2025